Stellungnahme des FE-Netz e.V. zum Antrag 005 „Einführung und Ausgestaltung der Eizellspende unter klaren ethischen, gesundheitlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen“ des Vorstands der Frauen Union der CDU Deutschland vom 20.02.2026
-> Link zum Antrag der FrauenUnion (PDF)
Einleitung
Wir begrüßen, dass sich die Frauen Union der CDU Deutschland mit Fragen der Reproduktionsmedizin und einer möglichen Legalisierung der Eizellspende befasst. Für viele ungewollt kinderlose Frauen und Paare ist dieses Thema von großer persönlicher Bedeutung.
Wir sind der gemeinnützige Verein FE-Netz e.V., die deutsche Vereinigung von Familien nach Eizell- und Embryonenspende. Als Selbsthilfe- und Familiennetzwerk vertreten wir zahlreiche betroffene Familien und bringen Erfahrungen aus vielen persönlichen Lebensgeschichten so wie aus dem Austausch mit Medizin, Recht und Beratung ein.
Ihrer Grundthese für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes können wir ausdrücklich zustimmen. Aus der Perspektive betroffener Familien möchten wir jedoch zusätzlich auf Aspekte hinweisen, die in der politischen Debatte häufig zu wenig berücksichtigt werden: insbesondere die Stigmatisierung und Diskriminierung von Familien nach Eizellspende sowie die rechtliche Ungleichbehandlung von Samen- und Eizellspenden.
Die politische Initiative der Bundesregierung im Jahr 2023 zur Reform des Fortpflanzungsrechts wurde vom FE-Netz e.V. aktiv begleitet. Wir standen im engen Austausch mit der zuständigen FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr, die ausdrücklich daran interessiert war, die Perspektiven betroffener Familien in die Diskussion einzubeziehen. Auch Vertreterinnen und Vertreter aller demokratischen Parteien, mit Ausnahme der AfD, im Deutschen Bundestag wurden von uns kontaktiert und erhielten unsere politischen Forderungen.
Mit Interesse haben wir Ihrem Positionspapier entnommen, dass Sie im Rahmen Ihrer Beratungen Gespräche mit betroffenen Frauen geführt haben. Umso mehr hat es uns überrascht, dass trotz unserer bisherigen Kontaktaufnahme bislang kein Austausch mit unserem Verein zustande gekommen ist. Als deutsche Vertretung von Familien nach Eizellspende hätten wir unsere Perspektiven gerne frühzeitig in die Diskussion eingebracht.
Wir möchten daher erneut anbieten, unsere Erfahrungen aus vielen Jahren Arbeit mit betroffenen Familien in die politische Debatte einzubringen.
Zentrale Anmerkungen in Kürze
Aus unserer Sicht enthält das Positionspapier wichtige Ansätze, insbesondere hinsichtlich des Schutzes der Spenderinnen sowie des Rechts der entstehenden Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung.
Gleichzeitig gibt es drei zentrale Punkte, bei denen wir erheblichen Gesprächsbedarf sehen:
- Erstens würde die vorgeschlagene Beschränkung auf „übrig gebliebene“ Eizellen aus IVF-Behandlungen voraussichtlich nur ein sehr begrenztes Spendenangebot ermöglichen.
- Zweitens würde eine solche Regelung nicht verhindern, dass deutsche Paare wie bereits jetzt zur Behandlung ins Ausland gehen.
- Drittens führt die vorgeschlagene Regelung weiterhin zu einer rechtlichen Ungleichbehandlung von Samen- und Eizellspende.
Anmerkungen zu den einzelnen Punkten des Positionspapiers
Zu Punkt 1 – Kommerzialisierung verhindern
Wir teilen ausdrücklich das Anliegen der Frauen Union, eine Kommerzialisierung der Eizellspende zu verhindern und den Schutz der Spenderinnen in den Mittelpunkt zu stellen. Allerdings konzentriert sich Ihre Darstellung vor allem auf problematische Beispiele aus einzelnen Ländern. Gleichzeitig gibt es in Europa auch Modelle, in denen Eizellspenden seit vielen Jahren unter klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und mit hohen medizinischen Standards stattfinden.Gerade die skandinavischen Länder wie auch Großbritannien zeigen, dass eine regulierte,überwiegend altruistisch geprägte Eizellspende möglich ist, ohne dass ein kommerziellerMarkt entsteht.
- Zu Punkt 2 – Beschränkung auf Eizellen aus eigener IVF, Kryokonservierung und Social Freezing
Die vorgeschlagene Beschränkung auf Eizellen, die im Rahmen einer eigenen Kinderwunschbehandlung entnommen wurden und anschließend nicht mehr benötigt werden, wirft aus Sicht der betroffenen Familien erhebliche praktische Fragen auf. Frauen, die eine IVF-Behandlung durchführen lassen, tun dies meist aufgrund einer eingeschränkten Fruchtbarkeit oder verminderten Eizellqualität. Häufig werden nur wenige Eizellen gewonnen, die zudem eine geringere Befruchtungsrate und verzögerte Entwicklungsrate haben.
In der Praxis ist es daher sehr unwahrscheinlich, dass aus solchen Behandlungen in nennenswertem Umfang Eizellen entstehen, die tatsächlich für eine Spende zur Verfügung stehen könnten.
Aus unserer Sicht stellt sich daher die zentrale Frage, ob das vorgeschlagene Modell überhaupt ausreichend Spenden ermöglichen würde, um betroffenen Frauen in Deutschland eine reale Behandlungsperspektive zu eröffnen.
- Zu Punkt 3 – Verbot sogenannter fremdnütziger Spenden
Die vorgeschlagene Regelung würde weiterhin zu einer rechtlichen Ungleichbehandlung von Männern und Frauen führen. Während in Deutschland die Samenspende seit vielen Jahren erlaubt ist und auch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen ist, bliebe die Eizellspende weiterhin grundsätzlich verboten.
Wir plädieren daher für eine gesetzliche Regelung der Eizellspende analog zur Samenspende.
Realität ist: Bereits heute reisen viele deutsche Paare für eine Eizellspende ins Ausland. Diese Entscheidung wird in der Regel nicht leichtfertig getroffen, sondern erfolgt oft nach einem langen und belastenden Weg durch zahlreiche Kinderwunschbehandlungen. Wenn eine gesetzliche Regelung in Deutschland nur sehr wenige Spenden ermöglichen würde, hätte dies eine vorhersehbare Folge: Familien gehen weiterhin für eine Behandlung ins Ausland, und damit würden zentrale Fragen weiterhin außerhalb des deutschen Rechtsrahmens stattfinden:
- der medizinische Schutz der Spenderinnen
- die Qualität der Behandlung
- die rechtliche Dokumentation der Spende
- sowie das Recht der entstehenden Kinder auf Kenntnis ihrer Herkunft.
Aus unserer Sicht stellt sich daher eine grundsätzliche politische Frage:
Soll der deutsche Gesetzgeber die Verantwortung für diese medizinischen Behandlungen weiterhin faktisch ins Ausland verlagern – oder einen klaren, verantwortungsvollen Rechtsrahmen in Deutschland schaffen, der sowohl das Kindeswohl als auch den Schutz der beteiligten Frauen gewährleistet?
Wir halten eine angemessene Aufwandsentschädigung für Eizellspenderinnen für sachgerecht und plädieren für eine Regelung analog zur Samenspende
- Zu Punkt 4 – Zugangskriterien
Ungewollte Kinderlosigkeit ist eine medizinisch anerkannte Erkrankung (ICD-10 N97 ff.). Die Ursachen sind vielfältig und betreffen unterschiedliche medizinische Situationen.Aus unserer Sicht sollte daher in erster Linie die ärztliche Indikation darüber entscheiden, ob eine Behandlung medizinisch sinnvoll ist.
- Zu Punkt 5 – ROPA-Methode
Die vorgeschlagene Ablehnung der ROPA-Methode für lesbische Paare wirft Fragen der Gleichbehandlung auf. Wenn eine Frau aufgrund medizinischer Ursachen keine eigenen reproduktionsfähigen Eizellen besitzt, sollte aus unserer Sicht die sexuelle Orientierung kein Ausschlusskriterium für eine medizinische Behandlung darstellen.
- Zu Punkt 6 – Eizellspenderregister
Den Aufbau eines Eizellspenderregisters analog zum Samenspenderregister begrüßen wir ausdrücklich. Dieses Instrument ist aus unserer Sicht zentral, um das Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer Herkunft dauerhaft zu sichern.
- Zu Punkt 7 und 8 – medizinische Durchführung
Dass Eizellspenden ausschließlich in zugelassenen reproduktionsmedizinischen Zentren erfolgen sollten, halten wir für selbstverständlich. Ebenso sehen wir die bestehenden medizinischen Leitlinien als geeignete Grundlage, gesundheitliche Risiken zu minimieren.
- Zu Punkt 10 – Embryonenspende
Auch wir unterstützen grundsätzlich die Embryonenspende in Deutschland. Die Praxis zeigt jedoch, dass die derzeit verfügbaren Embryonen den Bedarf betroffener Familien bei weitem nicht decken. Deshalb sprechen wir uns für die Regelung der Embryonenspende analog zur Samenspende aus.
Fazit und Einladung zum persönlichen Gespräch
Wir begrüßen, dass die Frauen Union die Reform des Fortpflanzungsrechts aktiv aufgreift.
Aus Sicht betroffener Familien wäre es jedoch wichtig, dass eine gesetzliche Regelung nicht nur formal eine Öffnung vorsieht, sondern tatsächlich praktikable Wege für eine verantwortungsvolle Eizellspende in Deutschland schafft. Ein persönlicher Austausch zwischen Politik und betroffenen Familien kann dazu beitragen, die Realität dieser Familien besser zu verstehen.
Der Vorstand des FE-Netz e.V. kommt auf Wunsch gerne zu einem Gespräch nach Berlin. Alternativ laden wir Sie herzlich ein, unser diesjähriges Familientreffen zu besuchen. Dieses findet zu Pfingsten über vier Tage in einer Jugendherberge in NRW statt. Dort haben Sie die Möglichkeit, mit zahlreichen Familien ins Gespräch zu kommen, die durch verschiedene Formen der Gametenspende entstanden sind.
Wir sind überzeugt, dass ein solcher Austausch dazu beitragen kann, einen rechtlichen Rahmen zu entwickeln, der sowohl dem Schutz der Frauen als auch dem Kindeswohl gerecht wird und gleichzeitig den Lebensrealitäten vieler Familien in Deutschland Rechnung trägt.
Der Vorstand des gemeinnützigen Vereins FE-Netz e.V.
Sylvia Giese-Kreutzer – Vorsitzende
