Archiv des Autors: Daniela Walch

Online-Treffen

Unsere Online-Treffen finden einmal im Quartal statt und stehen allen Mitgliedern offen. Die Treffen haben verschiedene Themen und werden über Teams abgehalten – an die Mitglieder wird kurz vorher der Teilnahmelink per E-Mail geschickt. Bitte beachtet: Damit eine vertrauensvolle Atmosphäre gewährleistet ist, herrscht grundsätzlich Bildpflicht, damit wir einander sehen können.

Termine

  • 16.9.26, 19:00 Uhr: „Besondere Herausforderung in der Aufklärung bei Solomutterschaft durch Eizellspende und Embryoadoption“ (Gastredner: Katharina Horn, Solomütter e.V.)
  • 17.11.26, 20 Uhr (Thema in Vorbereitung)
  • 21.01.27, 20 Uhr (Thema in Vorbereitung)
  • 15.04.27, 20 Uhr (Thema in Vorbereitung)

Weitere Angebote für Mitglieder

Unsere weiteren Angebote für Mitglieder: Regionaltreffen, Jahrestreffen (Familienwochenende), Seminare und mehr.

Stellungnahme des FE-Netz e.V. zum Referentenentwurf
des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz
zur Modernisierung des Kindschaftsrechts (KiMoG), Juli 2026

Politischer Hintergrund der Stellungnahme

Das Bundesministerium der Justiz hat im Mai 2026 einen Referentenentwurf für ein Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) veröffentlicht. Ziel sei es, das Kindschaftsrecht zu modernisieren und an die heutigen Lebensrealitäten von Familien anzupassen. Der Entwurf enthält unter anderem Neuregelungen zum Sorge- und Umgangsrecht sowie zur Stärkung der Herkunftsrechte von Kindern.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens führte das Bundesministerium der Justiz eine Anhörung per Videokonferenz durch, an der das FE-Netz e.V. teilnahm und erste Fragen stellte. Im nächsten Schritt erhielten Fachverbände und Organisationen Gelegenheit, den Referentenentwurf fachlich zu bewerten und schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Das FE-Netz e.V. hat eine ausführliche schriftliche Stellungnahme – die ihr hier findet – an das BMJ geschickt. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen in die weitere Überarbeitung des Gesetzentwurfs ein, bevor die Bundesregierung über einen Kabinettsentwurf entscheidet und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren beginnt.

Den Referentenentwurf findet ihr -> hier

STELLUNGNAHME FE-NETZ

I. Zusammenfassung

Der FE-Netz e.V. begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs, Herkunftsrechte von Kindern zu stärken und das Kindschaftsrecht an moderne Familienrealitäten anzupassen. Aus Sicht von Familien nach Eizell- und Embryonenspende bleiben jedoch wesentliche Fragen offen, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren vertieft geprüft werden sollten.

  1. Klärung der Rechtslage bei Eizell- und Embryonenspende: Der Referentenentwurf enthält keine ausdrückliche Regelung für Eizell- und Embryonenspenden. Die Verwendung der Begriffe „leiblich“, „genetisch“ und „rechtlich“ sowie die fehlende Bereichsausnahme in § 1691 BGB-E können zu Auslegungsunsicherheiten hinsichtlich der Rechtsstellung genetischer Spenderpersonen führen.
  2. Abgrenzung von Herkunftsrecht und Umgangsrecht: Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sollte klar von möglichen Umgangs- oder Kontaktrechten genetischer Spenderpersonen unterschieden werden. Aus Sicht des FE-Netz e.V. bedarf die Herleitung möglicher Umgangsrechte aus Herkunftsrechten einer vertieften rechtlichen und verfassungsrechtlichen Prüfung.
  3. Berücksichtigung von Kindeswohl und Familienstabilität: Es sollte geprüft werden, welche Auswirkungen gerichtlich durchsetzbare Umgangsrechte genetischer Spenderpersonen auf bestehende Familienverhältnisse, die Herkunftsaufklärung sowie die psychosoziale Entwicklung von Kindern haben können.
  4. Systematische Kohärenz der Rechtsordnung: Der Referentenentwurf wirft Fragen hinsichtlich seines Verhältnisses zum Embryonenschutzgesetz, zur Vertraulichen Geburt sowie zu den besonderen rechtlichen Strukturen von Familien nach Gametenspende auf.
  5. Europäische und internationale Perspektive: Reproduktionsmedizinische Familiengründungen sind zunehmend transnational. Herkunftsrechte, Registerstrukturen und Dokumentationspflichten sollten daher stärker im europäischen Kontext betrachtet und mit den Zielen der EU-SoHO-Verordnung verzahnt werden.
  6. Pluralität im Gesetzgebungsverfahren: Der FE-Netz e.V. regt eine Prüfung der Neutralität im Gesetzgebungsverfahren an, um die einseitige Beeinflussung durch partikulare Interessenverbände auszuschließen. Die Perspektiven von Familien nach Eizell- und Embryonenspende sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren stärker einbezogen und die Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen auf sämtliche betroffenen Familienformen gesondert geprüft werden.

Eine Zusammenfassung unserer Prüfbitten und Anregungen sowie einen Formulierungsvorschlag für § 1691 BGB-E findet sich im letzten Teil der Stellungnahme.

II. Über FE-Netz e.V.  – Deutsche Vereinigung für Familien nach Eizellspende 

Als FE-Netz e.V. sind wir die bundesweite, gemeinnützige Interessenvertretung von Familien, die durch Eizell- und Embryonenspende gegründet wurden. Der Verein bietet eine Plattform für Austausch, Beratung und psychosoziale Unterstützung in einer Lebensrealität, die in Deutschland von rechtlicher Unsicherheit und gesellschaftlicher Tabuisierung geprägt ist[1].

Der FE-Netz e.V. vertritt eine transparente Aufklärungskultur. Wir befürworten einen offenen Umgang mit der Spende und die altersgerechte Aufklärung der Kinder von Anfang an, da das Wissen um die eigene Entstehungsgeschichte ein wesentlicher Baustein der kindlichen Identitätsbildung ist. Jedes Kind hat – unabhängig von seinem biologischen Entstehungsweg – das Recht auf eine stabile, rechtlich geschützte familiäre Umgebung. Wir setzen uns für eine moderne Familienpolitik ein, die die Realität reproduktionsmedizinischer Möglichkeiten anerkennt, Rechtssicherheit für betroffene Familien schafft und das Kindeswohl durch Aufklärung und soziale Stabilität in den Mittelpunkt stellt. Unser Ziel ist es, die Interessen unserer Mitglieder in den politischen Diskurs einzubringen und eine Gesetzgebung zu fördern, die alle Familienformen wertschätzend und ohne Diskriminierung berücksichtigt. Ein Kernanliegen ist die vollständige Legalisierung der Eizell- und Embryonenspende in Deutschland in einem rechtssicheren gesetzlichen Rahmen analog zu den bestehenden Regelungen für die Samenspende

III. Grundsätzliche Bewertung des Entwurfs

Das FE-Netz e.V. unterstützt das erklärte Ziel des Gesetzgebers, das Kindschaftsrecht an die gesellschaftliche Realität moderner Familienformen anzupassen. Wir bekennen uns zum verfassungsrechtlich verankerten Recht eines jeden Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung und begrüßen die Schaffung von rechtlichen Strukturen, die dem Kind einen Zugang zu Herkunftsinformationen sowie eine freiwillige Kontaktaufnahme zur Spenderperson ermöglichen, sofern dies dem Wunsch des Kindes entspricht.

Kinder, die aus einer Eizell- oder Embryonenspende hervorgegangen sind, leben bereits heute als gleichberechtigte Bürger:innen in Deutschland. Die auf diesem Weg entstandenen Familien sind gesellschaftliche Realität. Ihre Kinder haben denselben Anspruch auf Schutz, Rechtssicherheit und Berücksichtigung durch den Gesetzgeber wie Kinder anderer Familienformen. Bestehende Regelungslücken dürfen nicht dazu führen, dass Herkunftsrechte, rechtliche Absicherung und Kindeswohl hinter den Schutzstandards anderer Familienformen zurückbleiben.

Der vorliegende Referentenentwurf wirft aus unserer Sicht systemische Defizite auf. Insbesondere bleibt die Abgrenzung zwischen dem Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft und möglichen Umgangs- oder Kontaktrechten genetischer Spenderinnen und Spender unklar. Zudem wirft der Entwurf Fragen hinsichtlich der Rolle genetischer Spenderpersonen und ihrer Beziehung zu bestehenden Familienverhältnissen auf, deren Auswirkungen auf Herkunftsrechte, familiäre Stabilität und Kindeswohl sorgfältig geprüft werden sollten.


[1] Vgl. FE-Netz e.V., „Politische Arbeit – Historie und Forderungen an den Gesetzgeber“, online abrufbar unter: fe-netz.de/politische-arbeit/.

IV. Fachliche Stellungnahme

1. Rechtliche Ausgangslage nach dem Referentenentwurf

Aus unserer Sicht sind im Referentenentwurf Familien nach Eizell- und Embryonenspende nicht ausreichend mitbedacht. Folgende Punkte werfen in ihrer Gesamtheit Auslegungsfragen auf, die für die betroffenen Familien erhebliche praktische Bedeutung haben können.

  • Unklarheiten und Widerspruch bei der Verwendung des Begriffs „leiblich“: Nach geltendem Recht (§ 1591 BGB) ist die gebärende Frau die rechtliche und leibliche Mutter. Der Referentenentwurf behält diesen Grundsatz bei, führt aber in § 1691 Abs. 1 BGB-E ein Umgangsrecht für den „leiblichen, nicht rechtlichen Elternteil“ ein. Da die Leiblichkeit begrifflich an die Geburt gekoppelt ist, begründet die Etablierung einer zweiten „leiblichen, nicht rechtlichen Mutter“ (der Eizellspenderin) einen begrifflichen Widerspruch. „Leiblich“ und „genetisch“ können bei Müttern nach Eizellspende nicht synonym verwendet werden, da Mütter nach Eizellspende ihre Kinder nach einer selbst ausgetragenen Schwangerschaft gebären. Sie sind somit die leiblichen Mütter ihrer Kinder.
  • Fehlende Bereichsausnahme bei Eizell- und Embryonenspende: Im Bereich der Samenspende unterscheidet der Gesetzgeber korrekt zwischen der „Spenderperson“ und den „rechtlichen Eltern“ und im KiMoG soll damit die Bereichsausnahme in § 1691 Abs. 3 BGB-E begründet werden. Diese Präzision fehlt für die Eizell- und Embryonenspende. Durch das Aussparen einer analogen Definition wird die genetische Herkunft fälschlicherweise mit einer elterlichen Statusposition verknüpft. Aus Sicht des FE-Netz e.V. bedarf es hier einer eindeutigen gesetzlichen Klarstellung.
  • Rechtliche Asymmetrie Ungleichbehandlung: Der Entwurf schützt betroffene Familien in § 1691 Abs. 3 BGB-E vor den Umgangsansprüchen männlicher Samenspender. Indem das BMJ jedoch die Eizell- und Embryonenspende im Gesetzestext nicht erwähnt, entsteht eine rechtliche Asymmetrie, die für Familien nach Eizellspende zusätzliche Rechtsuntersicherheiten schafft. Diese Ungleichbehandlung von Samenspende einerseits und Eizell- bzw. Embryonenspende andererseits lässt eine sachliche Rechtfertigung vermissen.
  • Etablierung einer funktionalen Doppelmutterschaft: Indem der Eizellspenderin über §1691 BGB-E ein einklagbares Umgangsrecht eingeräumt wird, schafft der Entwurf eine funktionale Doppelmutterschaft. Dies berührt das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht der rechtlichen Eltern, welches ein Abwehrrecht gegen staatliche und drittseitige Eingriffe in die Privatsphäre der Familie darstellt. Eine Spenderperson, die vor der Zeugung rechtsverbindlich auf die elterliche Verantwortung verzichtet hat, sollte nicht legitimiert werden, ein Umgangsrecht gerichtlich geltend machen zu können.

Prüfbitten: Wir regen an, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen auf Familien nach Eizell- und Embryonenspende im weiteren Gesetzgebungsverfahren vertieft zu prüfen und die bestehenden Auslegungsfragen gesetzlich zu klären, insbesondere die terminologische Unschärfe der Begriffe „leiblich“ und „genetisch“ (Wahrung des § 1591 BGB). Die Aufnahme einer expliziten gesetzlichen Bereichsausnahme in § 1691 BGB-E (Ausschluss eines einklagbaren Umgangsrechts für Eizellspenderinnen und Embryonenspender:innen) sollte erwogen werden.

Vorschlag einer Präzisierung der Bereichsausnahme in § 1691 BGB-E: Aufgrund der von uns dargelegten möglichen Folgen und offenen Fragen bei der fehlenden Bereichsausnahme für Eizell- und Embryonenspenden, legt der FE-Netz e.V. folgenden Formulierungsvorschlag vor:

In § 1691 BGB-E wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Absatz 3 gilt entsprechend für den Fall, dass das Kind durch eine Eizell- oder Embryonenspende gezeugt wurde. Ein Umgangsrecht der Spenderin oder des Spenders ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Spende unter der Voraussetzung erfolgte, dass der Spenderin oder dem Spender keine elterliche Verantwortung oder Rechte zukommen sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Spende im In- oder Ausland erfolgt ist.“

Begründung:

  • Rechtssicherheit durch Gleichstellung: Der Verweis auf Absatz 3 weitet die Ausnahme für Samenspender konsequent auf Eizell- und Embryonenspender:innen aus und beseitigt die Ungleichbehandlung.
  • Transparenz der Willenserklärung: Die Klausel respektiert den ursprünglichen Konsens der Beteiligten vor der Eizell- und Embryonenspende.
  • Schließung der Inland-Ausland-Lücke: Der Bezug auf das Ausland trägt der Realität deutscher Familien Rechnung und sorgt für einen einheitlichen Schutz, unabhängig vom Behandlungsort.

2. Folgen dieser Konstruktion

Die terminologische Unschärfe der Begriffe „leiblich“ und „genetisch“ und eine fehlende Bereichsausnahme für Eizell- und Embryonenspender:innen analog zur Samenspende könnten in ihrer Konsequenz zu einem impliziten, möglicherweise einklagbaren Umgangsrecht für Spenderinnen führen. Sollte die Norm dahingehend ausgelegt werden, dass genetische Spenderpersonen grundsätzlich vom Anwendungsbereich des § 1691 BGB-E erfasst werden, stellt sich die Frage nach den rechtlichen und psychosozialen Folgen einer solchen Auslegung, insbesondere mögliche Auswirkungen auf Elternrechte, Kindeswohl, Familienbeziehungen und familiäre Stabilität:

  • Recht auf Herkunft und das Recht auf Umgang: Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 124, 186), dass aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung folgt. Hierbei handelt es sich um ein Informationsrecht. Es beinhaltet keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine Beziehungsanbahnung oder gar einen erzwungenen physischen Umgang gegen den Willen der Familie.
  • Herkunftsrechte und Elternrechte: Der Referentenentwurf wirft aus Sicht des FE-Netz e.V. auch grundlegende Fragen hinsichtlich des Verhältnisses zwischen dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und den durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Rechten der rechtlichen Eltern auf. Insbesondere bedarf der Umgang mit genetischen, jedoch nicht rechtlichen Spender:innen einer klareren gesetzlichen Begründung und Einordnung. Bei Familien nach Eizellspende fallen genetische Herkunft und rechtliche Mutterschaft bewusst auseinander. Das geltende Abstammungsrecht knüpft die Mutterschaft gemäß § 1591 BGB an die Geburt des Kindes. Spender:innen übernehmen nach geltendem Recht keine Elternstellung und keine elterliche Verantwortung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und aus welchen Gründen aus dem Recht auf Herkunftskenntnis zusätzlich Umgangs- oder Kontaktrechte folgen sollen.
    Wird genetischen, aber nicht rechtlichen Elternteilen ein gerichtlich durchsetzbarer Zugang zur familiären Sphäre eröffnet, bedarf dies einer sorgfältigen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung und einer Abwägung mit den Rechten der rechtlichen Eltern. Darüber hinaus erscheint klärungsbedürftig, welche Auswirkungen solche Regelungen auf die gesetzlich vorgesehene Trennung zwischen genetischer Herkunft und rechtlicher Elternschaft sowie auf die Stabilität bestehender Familienverhältnisse haben können.
  • Mögliche Loyalitätskonflikte und Auswirkungen auf Familienbeziehungen: Psychosoziale Längsschnittstudien, insbesondere die Arbeiten von Professorin Susan Golombok[1] (University of Cambridge), belegen, dass aufgeklärte Kinder in Familien nach Gametenspende eine stabile Bindung zu ihren sozialen Eltern entwickeln. Sie differenzieren zwischen sozialer Elternschaft und der Spenderperson als genetischem Ursprung. Vor diesem Hintergrund erscheint prüfungsbedürftig, welche Auswirkungen gerichtlich durchsetzbare Umgangsrechte genetischer Spenderpersonen auf bestehende Familienbeziehungen haben können. Insbesondere sollte berücksichtigt werden, ob hierdurch Loyalitätskonflikte oder Verunsicherungen innerhalb der Familie entstehen können.
  • Spannungsverhältnis zwischen Umgangsrecht und fehlender Umgangspflicht: Die Begründung schließt eine Umgangspflicht für die Spenderperson aus. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche Bedeutung einem Umgangsrecht des Kindes zukommt, wenn dessen Wahrnehmung vollständig von der freiwilligen Entscheidung der Spenderperson abhängt und so das Kind dem Risiko einer einseitigen Ablehnung ausgesetzt wird. Zu prüfen ist insbesondere, welche Auswirkungen dies auf die Erwartungen und Interessen betroffener Kinder haben kann.
  • Auswirkung auf die Identitätsaufklärung: Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, Herkunftsrechte und Transparenz zu stärken. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die vorgesehenen Umgangsregelungen unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Bereitschaft von Familien haben könnten, frühzeitig und offen über die Entstehungsgeschichte eines Kindes zu sprechen. Wenn sozial-rechtliche Eltern besorgt sein müssen, dass die Aufklärung über die Genese rechtliche Umgangsklagen nach sich zieht, entstehen Vorbehalte gegen die Aufklärung. Familien könnten somit zur Geheimhaltung verleitet werden. Gesetzliche Regelungen sollten Herkunftsaufklärung fördern und keine Anreize schaffen, Informationen über die genetische Herkunft zurückzuhalten.

Empfehlung: Zum Schutz der psychosozialen Integrität des Kindes sollte von staatlich veranlassten Maßnahmen zur Beziehungsanbahnung mit familienexternen genetischen Spenderpersonen grundsätzlich Abstand genommen werden. Das Kindschaftsrecht sollte die stabile Entwicklung des Kindes innerhalb seiner bestehenden sozialen Kernfamilie fördern und zugleich einen verlässlichen Zugang zu Herkunftsinformationen sicherstellen.

3. Systematische Wertungsfragen

3. 1 Embryonenschutzgesetzt und vertrauliche Geburt

Der vorliegende Referentenentwurf erzeugt Wertungswidersprüche innerhalb der Rechtsordnung, die sich insbesondere in asymmetrischen Rechtsfolgen bei der Embryonenspende sowie im Vergleich zu anderen Schutzkonzepten zeigen.

  • Rechtliche Asymmetrie bei der Embryonenspende: Bei der Embryonenspende führt das Fehlen einer umfassenden Bereichsausnahme zu einer rechtlich inkonsistenten Aufspaltung der genetischen Ursprungsebene. Während der anwendbare § 1691 Abs. 3 BGB-E ein Umgangsrecht für den Samenspender (genetischer Erzeuger) explizit ausschließt, bleibt die Eizellspenderin (genetische Erzeugerin) von dieser Beschränkung ausgenommen. Dies führt zu der Konstellation, dass bei identischem vorgeburtlichem Verzicht der abgebenden Personen und bei Nutzung desselben Embryos einerseits ein Umgangsrecht gesetzlich verneint wird (das des Samenspenders des Embryos), andererseits jedoch für die Eizellspenderin desselben Embryos dieses Umgangsrecht bestehen soll. Diese Ungleichbehandlung entbehrt einer sachlichen und dogmatischen Grundlage.
  • Widerspruch zum Strafrecht: Während die Eizellspende im Inland nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) untersagt ist, schafft das BMJ im Kindschaftsrecht zivilrechtliche Ansprüche für Eizellspenderinnen ausländischer Behandlungen. Der Gesetzgeber berücksichtigt faktisch die Existenz von Familien nach Eizellspende, ohne deren rechtliche Stellung ausdrücklich zu regeln und ohne Schutz zu gewährleisten.
  • Inkonsistenz zur Vertraulichen Geburt (§ 25 KKG): Im Rahmen der „vertraulichen Geburt“ schützt der Gesetzgeber die Stabilität der aufnehmenden Familie durch die Wahrung der Privatsphäre. Der anonym gebärenden Frau stehen keine Umgangsansprüche zu. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die vorgesehenen Umgangsrechte für Spenderinnen, mit dem ausgeschlossenen Umgangsrechte einer im Inland anonym gebärenden Frau, in Übereinstimmung zu bringen sind.

Prüfbitten: Aus Sicht des FE-Netz e.V. bedürfen die Wertungswidersprüche zwischen dem Strafrecht (ESchG) und dem vorgeschlagenen Kindschaftsrecht einer vertieften Prüfung. Es ist rechtssystematisch fragwürdig, einer (ausländischen) Spenderperson oder den abgebenden genetischen Erzeugern einer im Inland durchgeführten Embryonenspende, weitreichendere Rechte einzuräumen als einer im Inland anonym gebärenden Frau im Rahmen einer vertraulichen Geburt. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob sich aus dem Referentenentwurf Rechtsfolgen für Eizellspenderinnen oder die genetischen Erzeuger im Rahmen von Embryonenspenden ergeben können, die über die in anderen Bereichen des Familienrechts vorgesehenen Rechtspositionen hinausgehen.

Es erscheint prüfungsbedürftig, ob der Schutzmechanismus der vertraulichen Geburt angreifbar gemacht wird und ob asymmetrische Umgangsrechte zulasten der sozialen Familie eingeführt werden könnten.

3. 2 Familien nach Gametenspende und Adoptiv-/Pflegefamilien

Die Begründung des Referentenentwurfs zieht an mehreren Stellen Parallelen zwischen Familien nach Gametenspende und Adoptiv- und Pflegefamilien. Aus Sicht des FE-Netz e.V. bedarf die Übertragbarkeit von Wertungen aus dem Adoptions- und Pflegekinderrecht auf Familien nach Gametenspende einer Prüfung.

  • Struktureller Unterschied: Eine Adoption ist ein staatlich moderierter Akt, der für ein bereits existierendes Kind eine Elternschaft herstellt. Bei der Gametenspende hingegen entsteht das Kind aufgrund der Entscheidung der sozialen Eltern, hier liegt keine vergleichbare Trennungshistorie vor.
  • Verschiebung des Fokus: Während Pflege- und Adoptivfamilien spezifische kompensatorische Unterstützung benötigen, bedürfen Familien nach einer Spende vor allem Rechts- und Planungssicherheit. Die fehlende Bereichsausnahme, wie oben erwähnt, führt zu einer rechtlichen Unsicherheit für Familien nach Eizell- und Embryonenspende.
  • Entwertung des vorgeburtlichen Verzichts: Bei einer Gametenspende erklären die genetischen Erzeuger vorab den Verzicht auf die elterliche Rolle. Wenn Spenderpersonen einerseits von Pflichten wie Unterhalt oder Sorge befreit werden, andererseits durch den Entwurf jedoch ein Umgangsrecht eingeräumt wird oder aber dem Kind, wird dieser Konsens gebrochen.

Prüfbitten: Das FE-Netz e.V. regt an, die Besonderheiten von Familien nach Gametenspende stärker zu berücksichtigen und von einer Übertragung von Wertungen aus dem Adoptions- und Pflegekinderrecht abzusehen. Der vor der Zeugung getroffene rechtliche Konsens der Beteiligten sollte im Interesse der Rechtssicherheit verlässlich berücksichtigt werden.


[1] A Longitudinal Study of Families Formed Through Reproductive Donation: Parent-Adolescent Relationships and Adolescent Adjustment at Age 14, abrufbar unter https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC5611761/

4. Europäische Perspektive und transnationale Familienrealität (EU-SoHO-Verordnung)

Reproduktionsmedizinische Familiengründungen sind heute in hohem Maße international geprägt. Ein erheblicher Teil der Familien nach Eizell- und Embryonenspende entsteht im Rahmen transnationaler Behandlungen, vor allem innerhalb Europas. Aus Sicht des FE-Netz e.V. berücksichtigt der Referentenentwurf diese transnationale Realität bislang nur unzureichend.

  • Europäische Vergleichsperspektive: Ein vergleichender Blick auf das europäische Ausland zeigt, dass zwischen dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und möglichen Kontakt- oder Umgangsrechten gegenüber Spenderpersonen unterschieden wird. Das gilt insbesondere für Staaten mit einer etablierten Aufklärungskultur – wie das Vereinigte Königreich (HFEA), Schweden oder die Niederlande. Es gibt kein anderes europäisches Land, das ein Umgangsrecht im Feld der assistierten Reproduktion mit Hilfe Dritter vorsieht, auch wenn das Kenntnisrecht zunehmend gestärkt wurde.
  • Berücksichtigung der EU-SoHO-Verordnung: Mit der EU-SoHO-Verordnung (Regulation (EU) 2024/1938 über Substances of Human Origin) etabliert die Europäische Union einheitliche Standards für die Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und Sicherheit von Keimzellspenden. Vor diesem Hintergrund erscheint es prüfungsbedürftig, wie der Referentenentwurf mit den europäischen Harmonisierungsbestrebungen in Einklang gebracht werden soll.
  • Herausforderungen transnationaler Familiengründungen mit Hilfe Dritter: Ein erheblicher Teil der Familien nach Eizell- und Embryonenspende entsteht durch Behandlungen im Ausland. Der Referentenentwurf lässt bislang offen, wie Herkunftsinformationen, Dokumentationspflichten und Auskunftsrechte in diesen transnationalen Konstellationen langfristig abgesichert werden sollen. Die administrative Last wird auf die sozial-rechtlichen Eltern übertragen, das gefährdet die Stabilität der betroffenen Familien.
  • Genetische Verwandtschaftsverhältnisse/Halbgeschwister: Im Zusammenhang mit Herkunftsrechten stellt sich zudem die Frage, wie der Zugang zu Informationen über genetische Halbgeschwister und weitere genetische Verwandtschaftsverhältnisse künftig berücksichtigt werden soll. Ein Blick in den Gesetzesentwurf zeigt, dass er zu dieser existentiellen Frage schweigt. Gerade in internationalen Spendenkonstellationen kommt verlässlichen Register- und Dokumentationsstrukturen besondere Bedeutung zu. Die Teilnahme an internationalen und europäisch vernetzten Registern sollte geprüft werden.

Anregung: Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte geprüft werden, wie Herkunftsrechte, Dokumentationspflichten und Registerstrukturen stärker an die europäische und internationale Realität reproduktionsmedizinischer Familiengründungen angepasst werden können. Sinnvoll erscheint die Implementierung verlässlicher staatlicher Kontrollmechanismen für transnationale Spendenkonstellationen, sowie die Anbindung an europäische Registernetzwerke im Rahmen der EU-SoHo-Verordnung.

5. Fragen der Transparenz und Pluralität im Gesetzgebungsverfahren

Der Referentenentwurf berührt zentrale und sensible Fragen des Rechts auf Kenntnis der Abstammung, von Elternschaft und von Familienautonomie. Vor diesem Hintergrund erscheint eine breite und ausgewogene Berücksichtigung unterschiedlicher Betroffenenperspektiven besonders wichtig. Aus Sicht des FE-Netzes stärkt ein transparenter und pluraler Beteiligungsprozess das Vertrauen in die Ausgewogenheit gesetzgeberischer Entscheidungen und trägt dazu bei, unterschiedliche Interessenlagen nachvollziehbar gegeneinander abzuwägen.

Es fällt auf, dass zentrale Begriffe und Regelungsansätze des Referentenentwurfs Positionen aufgreifen, die umstrittenen Positionen[1] des Vereins „Spenderkinder“ entsprechen. Hierzu zählen insbesondere die Fixierung auf und die rechtliche Betonung der genetischen Abstammung, sowie die Vorstellung einer Eltern-Kind-Beziehung zwischen Kind und Spender:in. Man legt großen Wert darauf, etablierte Begrifflichkeiten wie „Spender“ konsequent durch „genetischer Vater“ bzw. „genetische Mutter“ zu ersetzen und die Spender werden als „Elternteil“ betrachtet. Auf diese Weise soll das bestehende rechtliche Familienverständnis unterlaufen und begrifflich umdefiniert werden. Damit wird die soziale Elternschaft begrifflich zurückgestuft, wodurch systematisch Anknüpfungspunkte für umfassende Umgangsansprüche geschaffen werden, wie sie hier im Gesetzesentwurf geplant werden. Zudem vertritt der Verein eine fundamentale Ablehnung gegenüber der Eizell- und Embryonenspende, die dort unter dem Begriff der „gespaltenen Mutterschaft“ gefasst und ethisch wie rechtlich abgelehnt wird.

Wir weisen darauf hin, dass die zuständige Referatsleiterin für Kindschaftsrecht im BMJV, Christina Motejl („Stina“), Gründungsmitglied des Vereins „Spenderkinder“ ist und als Vorstandsmitglied für diesen Verein im Lobbyregister gelistet wird. Sie ist seit fast zwanzig Jahren bekannt als Initiatorin, Gründerin, langjährige Sprecherin und Bundestags-Sachverständige des Vereins „Spenderkinder“.

Dem FE-Netz e.V. liegt nicht daran, die Kritik am Referentenentwurf des KiMoG ad personam zu führen, doch unabhängig von der persönlichen Integrität der Beteiligten wirft diese enge Verbindung zwischen langjähriger Interessenvertretung in genau diesem Bereich und ministerieller Regelungsarbeit Fragen nach der Wahrnehmung von Neutralität im Gesetzgebungsverfahren auf.

Der Referentenentwurf macht auf uns den Eindruck, dass die Sichtweise des Vereins „Spenderkinder“ im Vergleich zu anderen Perspektiven, priorisiert wurde. So entsprechen die vorgeschlagene Einführung einklagbarer Umgangsrechte für Spenderpersonen (§1688 BGB-E) sowie der Fokus auf die genetische Verwandtschaft zum Spender, den langjährigen Kernforderungen des Vereins „Spenderkinder“.

Besonders kritisch zu analysieren ist in diesem Zusammenhang die terminologische Neuausrichtung des Referentenentwurfs. Während das geltende Recht in Deutschland – etwa das Samenspenderegistergesetz (SaRegG) – konsequent die etablierten Begriffe „Samenspende“ und „Spender“ verwendet, führt der hier vorliegende Entwurf systematisch Bezeichnungen wie „leiblicher, nicht rechtlicher Elternteil“ ein und ordnet so die Spendepersonen den „leiblichen Eltern“ zu. Die Einführung dieser ideologisch aufgeladenen und umkämpften Begriffe, für die Bezeichnung der spendenden Personen im aktuellen Referentenentwurf, entspricht der sprachlichen Systematik des genannten Vereins. Im Begründungstext des Referentenentwurfs taucht als Spezifizierung das Wort „genetischer Vater“ auf, weil man sicher gemerkt hat, dass die leibliche Elternschaft im Kontext der Eizell- und Embryonenspende nicht zutrifft. Im Sinne einer konsistenten Rechtssprache ist stattdessen die Beibehaltung einer neutralen und biologisch-medizinisch orientierten Gesetzessprache zu fordern, die sich an Begriffen wie „Gametenspender“, „Eizellspenderin“ oder „Samenspender“ ausrichtet. Es gilt zu verhindern, dass das Verhältnis zwischen Kind und Spenderperson bereits in den Motiven des Gesetzgebers begrifflich als familiäre bzw. elterliche Beziehung vorgeprägt und so die Position der sozialen Elternschaft rechtlich, sprachlich und moralisch geschwächt wird.

Diese Einordnung ist Voraussetzung dafür, dass Gametenspendekonstellationen fortan in der Kategorie „leibliche, nicht rechtliche Eltern“ lediglich ungenau mitlaufen. Auf die Besonderheiten der Gametenspendekonstellationen wird dann im Gesetzestext nicht eingegangen und es wird nicht mehr deutlich, dass Spenderpersonen keine zur Adoption freigebenden Eltern, keine Co-Eltern und auch keine eigentlichen Elternteile sind, sondern Personen, die vor der Zeugung rechtsverbindlich auf jede elterliche Rolle verzichtet haben.“

Während die Perspektive einer spezifischen Interessenvertretung, deren Vorstandsmitglied Frau Christina Motejl ist, detailreich umgesetzt wird, bleiben die psychosoziale Realität und die Schutzbedürfnisse der durch Samen-, Eizell- und Embryonenspende entstandenen Familien unberücksichtigt. Eine offene, gleichberechtigte Auseinandersetzung mit diesen alternativen Perspektiven, die es in Deutschland gibt, ist notwendig, um der Vielfalt gelebter Familienrealitäten gerecht zu werden.

FE-Netz e.V. regt daher an, die Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen auf sämtliche betroffene Familienformen nochmals vertieft zu überprüfen und bei der ministeriellen Erarbeitung die strikte Neutralität, Unabhängigkeit und Ausgewogenheit staatlicher Gesetzgebung gegenüber privaten Verbandstätigkeiten erkennbar zu wahren. Die Vielfalt der fachlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektiven hinsichtlich der Gametenspende sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren wahrnehmbar einbezogen werden. Ein transparenter und pluralistischer Beteiligungsprozess ist unerlässlich, um das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Objektivität der gesetzgeberischen Tätigkeit zu erhalten und nachhaltig zu stärken. 

3Vgl. die Vereinshistorie der Website spenderkinder.de; Stellungnahmen des Vereins „Spenderkinder“ zu Kindschaftsrechtsreformen, in denen „genetische Eltern“ als normative Begrifflichkeit verankert werden soll; Publikationen der Plattform spenderkinder.de zur Problematik der Eizell- und Embryonenspende und Lobbyregister des Deutschen Bundestages (Eintragung des Vereins „Spenderkinder“) sowie die Stellungnahme des Vereins Spenderkinder zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Abstammungsrechts und den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts: Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht vom 15. Januar 2024, abrufbar unter https://www.spenderkinder.de/2024/02/

V. Fazit und vorgeschlagene Maßnahmen

Der Referentenentwurf regelt die besonderen Konstellationen der Eizell- und Embryonenspende bislang nicht ausreichend. Dadurch entstehen Auslegungsfragen hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 1691 BGB-E auf genetische Spenderpersonen. Aus Sicht des FE-Netz e.V. bedürfen die daraus resultierenden Fragen im Hinblick auf Herkunftsrechte, Elternrechte, Kindeswohl und Familienstabilität einer vertieften Prüfung im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Das FE-Netz e.V. möchte mit dieser Stellungnahme einen Beitrag zur fachlichen Diskussion des Referentenentwurfs leisten und auf Aspekte hinweisen, die aus Sicht von Familien nach Eizell- und Embryonenspende einer näheren Betrachtung bedürfen. Ziel ist ein modernes und rechtssicheres Kindschaftsrecht, das Herkunftsrechte, Kindeswohl und die Stabilität bestehender Familienverhältnisse gleichermaßen berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund regen wir an, den Referentenentwurf in einzelnen Punkten weiter zu prüfen und die besonderen Herausforderungen transnationaler Familiengründungen mit Hilfe Dritter, stärker zu berücksichtigen. Die folgenden Anregungen sollen hierzu einen Beitrag leisten:

  1. Kohärente Regelungen für Eizell- und Embryonenspende: Schaffung eines rechtssicheren und konsistenten gesetzlichen Rahmens für Familien nach Eizell- und Embryonenspende, analog zu den Regelungen zur Samenspende.
  2. Bereichsausnahme beim Umgangsrecht: Verankerung einer klaren gesetzlichen Ausnahme in § 1691 BGB-E (vorgeschlagener Absatz 4), die einklagbare Umgangsrechte für Eizell- und Embryonenspenderinnen sowie abgebende genetische Erzeuger ausschließt.
  3. Abgrenzung von Herkunftsrecht und Umgangsrecht: Sicherstellung einer klaren gesetzlichen Unterscheidung zwischen dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und möglichen Umgangs- oder Kontaktrechten genetischer Spenderpersonen.
  4. Schaffung eines Embryonenspendenregisters: Gesetzliche Verankerung und adäquate Budgetierung für ein staatliches Register für Embryonenspenden zur Absicherung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung.
  5. Anschluss an den europäischen Rechtsrahmen: Verzahnung des nationalen Rechts an den harmonisierten europäischen Rechtsrahmen (EU-SoHO-Verordnung), um Herkunftsdaten und Spendenlimits staatenübergreifend zu verwalten.
  6. Einbeziehung genetischer Halbgeschwister: Ausrichtung der Identitätsfindung von Kindern auf die Realität internationaler Registerstrukturen, um auch den Bezug zu genetischen Halbgeschwistern datenschutzkonform zu ermöglichen.

FE-Netz e.V. steht dem Bundesministerium der Justiz sowie den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages für eine vertiefte fachliche Erörterung, im Rahmen der anstehenden Verbändeanhörungen, gerne zur Verfügung.

Gez. der Vorstand FE-Netz e.V.:


Stellungnahme FE-Netz zum Referentenentwurf des BMJ zur Modernisierung des Kindschaftsrechts KiMoG Juli 2026 (PDF)

Weitere Stellungnahmen

Das 5. Familientreffen zu Pfingsten 2027 ist in Planung. Die Anmeldungsmöglichkeit wurde Anfang Juni an die Mitglieder gesendet. Aktuell sind alle Zimmer ausgebucht. Ihr wollt auch beim Familientreffen dabei sein?

  • Schreibt uns an; wir nehmen euch auf die vereinsinterne Warteliste
  • Bucht euch ein Zimmer in der Nähe oder einen Platz beim Campingplatz in der Nähe und kommt als Tagesgäste dazu

Pressemitteilung: Betroffenenbefragung zur Eizellspende

95 Prozent würden Behandlung in Deutschland bevorzugen. Viele Familien erleben Widersprüche zwischen Alltag und aktueller Rechtslage.

Juni 2026. Eine Betroffenenbefragung des FE-Netz e.V. zeigt, wie belastend die Behandlung im Ausland für viele Familien ist und wie stark sich die aktuelle Rechtslage zur Eizellspende auf ihren Alltag auswirkt. An der Befragung nahmen 179 Menschen mit persönlichem Bezug zum Thema Eizellspende teil. Die Ergebnisse erscheinen zu einem Zeitpunkt, an dem in Deutschland erneut über eine mögliche Legalisierung der Eizellspende diskutiert wird. Aus Sicht des FE-Netz e.V. zeigen die Antworten vor allem eines: Die Debatte betrifft längst nicht mehr nur medizinische Fragen, sondern Familien, die bereits heute mit den Folgen der aktuellen Rechtslage leben.

Alle Kinder, die in Deutschland nach einer Eizellspende geboren wurden, entstanden infolge einer Behandlung im Ausland. 95 Prozent der Befragten würden eine Möglichkeit in Deutschland bevorzugen, wenn Eizellspende hier unter klaren Regeln erlaubt wäre. Denn die größte Belastung liegt aus Sicht vieler Betroffener nicht in der Eizellspende selbst, sondern darin, dass die Behandlung aufgrund der aktuellen Rechtslage im Ausland stattfinden muss – mit zusätzlichem finanziellem, zeitlichem und emotionalem Aufwand.

Die Organisation der Behandlung empfinden 87 Prozent der Befragten zudem als Belastung. In den Freitextangaben nannten die Teilnehmenden dabei immer wieder ähnliche Herausforderungen: fehlende wohnortnahe ärztliche Unterstützung, mangelnde Koordination zwischen den behandelnden Ärzten, unterschiedliche Behandlungsstandards sowie zusätzlichen Abstimmungs- und Planungsaufwand während einer ohnehin belastenden Kinderwunschzeit. Viele berichten zudem von hohen Zusatzkosten, Unsicherheiten beim Ablauf sowie Sprachbarrieren.

Weit über die medizinische Behandlung hinaus wirkt die aktuelle Rechtslage: Viele berichten, dass ihre Familie nach Eizellspende gesellschaftlich längst Realität ist. Die Entstehung ihres Kindes steht jedoch im Widerspruch zum deutschen Recht. In einer Antwort heißt es: „Es ist ein unschönes Gefühl, den Kindern erklären zu müssen, dass ihre Entstehung in Deutschland als etwas Verbotenes angesehen wird.“

97 Prozent finden es nicht nachvollziehbar, dass Samenspende in Deutschland erlaubt, Eizellspende jedoch derzeit verboten ist.

Eine weitere Person schreibt: „Wir haben das Gefühl, dass wir etwas Illegales machen, weil wir damit ins Ausland müssen – man fühlt sich unverstanden und ausgeschlossen.“

Sylvia Giese-Kreutzer, Vorstand des FE-Netz e.V., sagt: „Die Befragung zeigt deutlich, wie Familien nach Eizellspende heute mit den Folgen der aktuellen Rechtslage im Alltag konfrontiert sind und wie groß der Abstand zwischen gelebter Familienrealität und rechtlicher Situation inzwischen geworden ist.“

Auch die Frage nach anonymer und offener Eizellspende zeigt, wie stark Auslandsbehandlungen spätere Familienfragen prägen können. Während Länder wie Dänemark und Österreich offene Formen der Eizellspende gesetzlich geregelt haben, ist die anonyme Spende in vielen europäischen Ländern, beispielsweise Spanien und Tschechien, weiterhin Normalität. Aus Sicht des FE-Netz e.V. entsteht dadurch ein Widerspruch: Das deutsche Verbot verhindert anonyme Eizellspenden nicht, sondern drängt viele betroffene Familien erst in Länder, in denen Anonymität gesetzlich vorgesehen ist.

Die Ergebnisse der Befragung spiegeln diesen Konflikt wider: 54 Prozent der Betroffenen entschieden sich für eine anonyme Eizellspende, 46 Prozent für eine offene Form. Auffällig ist dabei: Rund ein Drittel der Befragten mit anonymer Eizellspende gab an, damals zu wenig Informationen zu diesem Thema gehabt zu haben. Zudem blickt rund ein Viertel heute differenzierter auf die damalige Entscheidung. Für Familien mit älteren Kindern war die anonyme Eizellspende zum Zeitpunkt ihrer Behandlung häufig die einzige verfügbare Option.

Die Ergebnisse zeigen auch, dass das Thema viele Familien im Alltag begleitet: Rund 88 Prozent der Befragten wünschen sich Unterstützung dabei, später mit ihrem Kind über dessen Entstehungsgeschichte zu sprechen. In einer Antwort heißt es: „Die jetzige Gesetzeslage stigmatisiert uns und unsere Kinder. Das führt zu Geheimnissen und verhindert oft, dass Familien ihre Kinder aufklären.“ Der offene Umgang mit der Entstehungsgeschichte innerhalb der Familien gehört zu den zentralen Anliegen des FE-Netz e.V.

Der europäische Vergleich verstärkt die Diskussion zusätzlich. Deutschland gehört gemeinsam mit der Türkei zu den wenigen Ländern Europas, in denen Eizellspende derzeit verboten ist. In Dänemark, Frankreich, Spanien, Österreich und vielen weiteren europäischen Ländern ist sie seit Jahren gesetzlich geregelt. Für viele Betroffene entsteht daraus ein Widerspruch zwischen ihrem Familienalltag und der rechtlichen Situation im eigenen Land.

Über FE-Netz e.V. – Deutsche Vereinigung für Familien nach Eizellspende

Das FE-Netz e.V. setzt sich für Sichtbarkeit, Vernetzung und Unterstützung von Familien nach Eizell- und Embryonenspende ein. Der Verein fördert einen offenen Umgang mit der Entstehungsgeschichte und engagiert sich für die Legalisierung der Eizellspende in Deutschland. Derzeit bestehen Regionalgruppen in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Münsterland, Nürnberg/Nordbayern, Ostwestfalen-Lippe/Südniedersachsen, Rheinland sowie im Großraum Stuttgart inklusive östlichem Hessen. Die Gruppen ermöglichen persönlichen Austausch und gegenseitige Unterstützung im Familienalltag.

es ist ein unschönes Gefühl, den Kindern erklären zu müssen, dass ihre Entstehung hier in Deutschland als etwas Verbotenes angesehen wird
FE-Netz e.V. Zitat
Die jetzige Gesetzeslage stigmatisiert uns und unsere Kinder
FE-Netz e.V. Zitat
Wir haben das Gefühl, dass wir etwas Illegales machen
FE-Netz e.V. Zitat


Zur Pressemitteilung (PDF)
Bildmaterial in druckfähiger Auflösung (300 dpi)
Bildmaterial in weboptimierter Auflösung (72 dpi)

Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Bitte gib unten das Passwort ein, um ihn anzeigen zu können.

Anmeldung Seminar

Melde dich hier zum Aufklärungsseminar „Familie sein nach Eizellspende“ am 11. Juli 2026 in Pforzheim (Wildpark – Ewald-Steinle-Haus) an. Details zur Veranstaltung findest du hier.
Vorab Fragen oder Probleme mit dem Kontaktformular? Mail an seminar-fe-netz@gmx.de.
Beachte auch die Hinweise zur Anmeldung Seminar (Stornobedingungen, Wichtige Hinweise, Datenschutz) unten auf dieser Seite.


Auf die Warteliste

Aktuell sind alle Plätze zum Aufklärungsseminar „Familie sein nach Eizellspende“ am 11. Juli 2026 in Pforzheim vergeben. Gerne nehmen wir dich auf die Warteliste und kontaktieren dich, wenn ein Platz frei wird. Melde dich normal an, aber überweise bitte noch Geld.
Details zur Veranstaltung findest du hier.

Bei Fragen oder Problemen: 📧 seminar-fe-netz@gmx.de


So funktioniert die Anmeldung

  1. Fülle das Formular unten aus
  2. Überweise anschließend die Teilnahmegebühr
  3. Nach Zahlungseingang ist dein Platz verbindlich für dich reserviert

Du erhältst selbstverständlich eine Bestätigung per E-Mail.


Anmeldung

    Anmeldung zum Aufklärungsseminar 2026 in Pforzheim

    Teilnahmeart

    Mitgliedschaft

    Anmeldende Person

    Partner:in (nur bei Paar)

    Adresse (optional)

    Adresse Partner:in (optional)

    Kontakt

    Wie bist du auf die Veranstaltung aufmerksam geworden?

    Interesse an der Veranstaltung

    Anmerkungen an das Orga-Team

    Bestätigung


    Teilnahmegebühr

    • Einzelperson: 50 €
    • Paar: 80 €
    • ermäßigter Preis für Mitglieder: 30 € / 40 €

    Mitglied werden und sparen

    Du kannst vor dem Seminar Mitglied werden und direkt von der ermäßigten Teilnahmegebühr profitieren. → Mitglied werden

    • Jahresbeitrag: 25 € (Einzel) / 35 € (Paare), Kinder jeweils inklusive
    • Ab 1.7.: halber Jahresbeitrag

    💡 Oft lohnt sich die Mitgliedschaft bereits mit diesem Seminar.


    Anmeldung

    Zahlung & Ablauf

    ! Aktuell sind keine Plätze mehr vorhanden.


    Wichtige Hinweise

    Stornobedingungen

    • Bis 8 Wochen vorher: 25 %
    • Weniger als 3 Wochen: 50 %
    • Weniger als 1 Woche oder Nichterscheinen: 100 %

    Ausfall

    Bei Ausfall (z. B. Krankheit der Referentin) bemühen wir uns um einen Ersatztermin.
    Eine Haftung für entstandene Kosten (z. B. Reise, Unterkunft) ist ausgeschlossen.


    Hinweise für deine Teilnahme

    • Mit deiner Anmeldung verpflichtest du dich, dass du keine Bild- oder Tonaufnahmen vom Seminar machst.
    • Du verpflichtest dich, dass du die Geschichten, Namen und Daten der anderen Teilnehmer, die du in diesem Kontext hörst, vertraulich behandelst.
    • Auf der Veranstaltung werden vom Verein ggf. Fotos und Videos erstellt, die auf unserer Homepage und Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden. Wir achten darauf, dass keiner der Teilnehmenden erkennbar abgebildet ist. Mit deiner Anmeldung erklärst du dich damit einverstanden, dass wir die hergestellten Bildaufnahmen zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwenden können, solange ein eindeutiger Bezug zur Veranstaltung erkennbar ist.
    • Da wir eine vertrauensvolle und respektvolle Atmosphäre schaffen wollen, in der sich alle wohlfühlen können, möchten wir vom Verein euch mit Vornamen und Du ansprechen, damit wir einander offen und persönlich begegnen können.

    Ausführliche Datenschutzinformationen

    Information zum Datenschutz gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung, gültig ab 25.5.2018

    Der Schutz deiner personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grund-verordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, dich darüber zu informieren, zu welchem Zweck unser Verein FE-Netz e.V. diese Daten erhebt, speichert und verarbeitet. Der Information kannst du auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.

    Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung

    1. und 2. Vorsitzende, die beiden Beisitzer, ggf. der Verantwortliche für die Datenverarbeitung und der Verantwortliche für die Steuerungsgruppe Seminare.

    Zweck der Datenverarbeitung

    Die von dir im Anmeldeformular für das Seminar mitgeteilten Daten verwenden wir streng nach gesetzlichen Vorgaben. Deine Daten werden in einer Teilnehmerdatei gespeichert zu der nur die in Punkt 1 genannte Personen Zugang haben. Wir verwenden diese Daten, um das Seminar zu planen.

    Wir verwenden deine Kontaktdaten, insbesondere Mailadresse, nur, um dir Informationen über das Seminar zukommen zu lassen, oder um mit Ihnen bei sonstigen verwaltungstechnischen Fragen (z.B. Bezahlung…) oder Fragen von dir Rücksprache zu nehmen. Hast du eine Handynummer angegeben, dann verwenden wir diese, wenn es „last minute“ Informationen zur Veranstaltung gibt oder zur kurzfristigen Absprache.

    Keinerlei Daten werden wir an Dritte weitergeben, es sei denn auf ausdrücklichen Wunsch und Erlaubnis von dir.

    Datenspeicherung

    Wir bewahren deine personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Organisation des Seminars notwendig ist.

    Deine Rechte

    Du hast das Recht, über die dich betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Darüber hinaus steht dir das Recht auf Löschung deiner personenbezogenen Daten zu.

    3. Aufklärungsseminar 2026: Familie sein nach Eizellspende

    Seminarbericht – Pforzheim, 11. Juli

    Trotz hochsommerlicher Temperaturen herrschte beim Seminar im Ewald-Steinle-Haus in Pforzheim eine angenehme und konzentrierte Atmosphäre. Zwar war es auch in den Räumen warm, doch die Lage direkt am Wildpark mit seinen hohen Bäumen sorgte für etwas Abkühlung und machte den Tag gut erträglich.

    In den Pausen entwickelte sich bei Kaffee, Börek und Streuselkuchen ein reger Austausch. Viele Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Teilweise wurden Fragen nicht nur von den Referentinnen beantwortet, sondern auch von anderen Familien mit ihren eigenen Erfahrungen ergänzt, andere Teilnehmer bestärkt. So entstand ein lebendiger Erfahrungsaustausch, bei dem sich fachliche Informationen und persönliche Erlebnisse auf besondere Weise miteinander verbanden.

    Sandra Hösl führte souverän durch ihren Fachvortrag aus der Perspektive einer Beraterin. Ergänzt wurden ihre Ausführungen immer wieder durch die persönlichen Erfahrungen von Sylvia Giese-Kreutzer sowie durch die Erkenntnisse, die sie aus ihrer langjährigen Tätigkeit im Vorstand des FE-Netz e. V. mitbringt. Theorie und Praxis verzahnten sich dadurch auf natürliche Weise und holten die Teilnehmenden genau dort ab, wo sie mit ihren Fragen, Unsicherheiten und ihrem persönlichen Weg standen.

    Die Atmosphäre während des gesamten Seminars war offen, wertschätzend und von gegenseitigem Vertrauen geprägt. In den Rückmeldungen der Teilnehmenden wurde besonders hervorgehoben, dass die beiden Vorsitzenden des FE-Netz e. V. mit großer Authentizität und persönlichem Engagement durch die Veranstaltung führten. Viele nahmen wahr, dass ihnen das Thema nicht nur fachlich, sondern auch persönlich am Herzen liegt und sie sich mit viel Herzblut für Familien nach Eizell- und Embryonenspende einsetzen.

    Über diese wertschätzenden Rückmeldungen und die vielen persönlichen Komplimente haben wir uns sehr gefreut. Sie bestärken uns darin, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und weiterhin einen Ort zu schaffen, an dem Information, Austausch und gegenseitige Unterstützung gleichermaßen ihren Platz haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns herzlich bei allen Teilnehmenden.


    .

    Flyer klein – Klicken zum Vergrößern

    Flyer DinA4 – Klicken zum Vergrößern

    Interview eines Vereinsmitglieds bei Frau TV zur Eizellspende

    Live und in Farbe – Frau TV interessierte sich für die Lebensrealität von Mamas nach Eizellspende und für ihre Haltungen zum Verbot der Eizellspende in Deutschland. Das FE-Netz bekam von der Redaktion die Anfrage, ob ein Vereinsmitglied für ein Interview in der Sendung bereit wäre. Unser Vereinsmitglied Daniela erklärte sich dazu bereit. Die Aufnahmen fanden in häuslicher Umgebung statt, ein Kamerateam plus Reporterin filmte und interviewte. Wir finden die Sendung sehr gelungen und danken Daniela für ihre Bereitschaft, ihr Gesicht zu zeigen.

    Über Frau TV

    „Frau TV“ ist ein deutsches Fernsehmagazin, das sich mit Themen rund um Frauen, Gesellschaft und persönliche Lebensrealitäten beschäftigt. Die Sendung greift aktuelle soziale Fragen auf, erzählt persönliche Geschichten und bietet Einblicke in unterschiedliche Lebensmodelle, oft mit einem Fokus auf Gleichberechtigung, Familie, Gesundheit und Selbstbestimmung.

    Zum Video

    Das Video findet ihr in der Mediathek oder hier -> Facebook Frau TV. Nachstehend seht ihr drei Ausschnitte aus dem Beitrag

    • Daniela ist Mutter von zwei Kindern – dank einer Eizellspende
    • Warum man die Eizellspende als einzige Spendenform (neben Samen- und Gewebespende) so anders behandeln möchte, erschließt sich mir einfach nicht
    • Wir sind dann schlussendlich nach Dänemark gegangen, um dort eine offene Eizellspende zu machen

    Fachinformationen zu Familien nach Eizellspende

    Einleitung

    Diese Fachinformationen richten sich an Menschen, die sich vertieft mit den Hintergründen beschäftigen möchten. Für praktische Unterstützung im Alltag findest du zusätzlich hilfreiche Inhalte bei unseren Ratgebern für Eltern sowie Kinderbüchern.


    Ethik und Gesellschaft

    Deutscher Ethikrat – Embryospende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung
    (Deutscher Ethikrat, unter Publikationen kostenfrei zum Herunterladen oder Bestellen)

    • Zielgruppe: Fachpersonen, interessierte Eltern, gesellschaftspolitisch Interessierte
    • Stil: wissenschaftlich, differenziert, argumentativ
    • Fokus: ethische, rechtliche und gesellschaftliche Einordnung
    • Besonderheiten: offizielle Stellungnahme mit hoher fachlicher Tiefe
    Mehr erfahren

    Eine fundierte und differenzierte Auseinandersetzung mit einem komplexen Thema. Weniger alltagsnah, dafür sehr hilfreich zur Einordnung und Meinungsbildung. Besonders geeignet für alle, die Hintergründe verstehen möchten und nach Fachinformationen suchen.


    Studien und Grundlagen

    Susan Golombok (Universität Cambridge): A longitudinal study of families formed through third-party assisted reproduction: Mother-child relationships and child adjustment from infancy to adulthood
    2023 im Journal „Developmental Psychology“ erschienen (-> zur Studie)

    • Titel (deutsch):Eine Längsschnittstudie zu Familien nach assistierter Reproduktion mit Drittbeteiligung: Mutter-Kind-Beziehungen und kindliche Entwicklung von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter
    • Studiendesign: Längsschnittstudie über ~20 Jahre
    • Untersuchte Gruppen: Familien nach Eizellspende, Samenspende, Leihmutterschaft + Vergleichsgruppe
    • Studienziel: Untersuchung, wie sich Eltern-Kind-Beziehungen und die psychische Entwicklung von Kindern in Familien mit Drittbeteiligung bei der Reproduktion langfristig entwickeln
    • Zentrale Erkenntnis: Die Beziehungsqualität innerhalb der Familie ist entscheidend, nicht die genetische Abstammung; Kinder entwickeln sich langfristig psychisch stabil und unauffällig
    Kurze Zusammenfassung

    Die Langzeitstudie zeigt, dass Kinder aus Familien mit Eizellspende, Samenspende oder Leihmutterschaft keine Nachteile in ihrer psychischen Entwicklung haben. Ihre sozialen Kompetenzen, ihr Wohlbefinden und ihre Beziehungen entsprechen denen von Kindern aus natürlich entstandenen Familien.

    Die Eltern-Kind-Beziehungen sind durchweg stabil und oft besonders bewusst gestaltet. Entscheidend ist dabei nicht die biologische Verwandtschaft, sondern die emotionale Qualität der Beziehung. Zudem profitieren Kinder davon, wenn sie früh und offen über ihre Entstehung informiert werden.

    Insgesamt bestätigt die Studie, dass alternative Familienformen langfristig gut funktionieren und stabile Entwicklungsbedingungen bieten.

    Interessant empfinden wir vom FE-Netz die Daten zur Aufklärungsrate bei Familien, die mit Hilfe Dritter entstanden sind: Bei Familien nach Eizellspende war sie deutlich höher als nach Samenspende, wohingegen alle Familien aus Leihmutterschaft die Kinder über ihre Entstehung aufgeklärt haben. 

    Hier ergänzend ein interessanter Artikel zur Studie: https://science.orf.at/stories/3218717/


    Weiterführend

    Unsere Informationsarbeit ist eng mit unserem Engagement in der politischen und gesellschaftlichen Arbeit verbunden. Dort setzen wir uns für die Rechte und Sichtbarkeit von Familien nach Eizellspende ein.

    Wenn du unsere Arbeit unterstützen oder Teil des Netzwerks werden möchtest, freuen wir uns über dein Interesse an einer Mitgliedschaft im FE-Netz.

    Erfahrungsberichte und Ratgeber für Eltern nach Eizellspende

    Schnelle Orientierung

    Ich suche etwas für mich als Elternteil…
    Erfahrungsberichte anderer Familien
    Mit Kindern über die Spende sprechen
    Mit dem Umfeld sprechen

    Wenn du zusätzlich nach kindgerechten Büchern suchst, findest du auf unserer Seite Kinderbücher zur Aufklärung nach Eizellspende eine passende Auswahl für verschiedene Altersstufen.


    Erfahrungsberichte anderer Familien

    Daniela Vogel – Der zweite Strich: Mama dank offener Eizellspende in Dänemark
    (SelfPublisher, über Amazon erhältlich)

    • Zielgruppe: Familien nach Eizellspende, Menschen mit Kinderwunsch, am Thema Interessierte
    • Stil: persönlich, emotional, autobiografisch mit informativen Anteilen
    • Besonderheit: Kombination aus Erfahrungsbericht, Einblicke in die Besonderheiten einer Eizellspende in Dänemark und Interviews
    • Fokus: unerfüllter Kinderwunsch, reproduktionsmedizinische Wege, Offenheit in der Familiengeschichte
    Mehr erfahren

    „Der zweite Strich“ von Daniela Vogel ist ein sehr persönlicher Erfahrungsbericht über einen langen und oft belastenden Weg zum Wunschkind. Nach rund zehn Jahren unerfülltem Kinderwunsch und zahlreichen Behandlungen schildert die Autorin ihren Weg zur Schwangerschaft durch eine offene Eizellspende in Dänemark. Dabei verbindet sie emotionale Einblicke mit hilfreichen Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Klinikwahl und dem Umgang mit Spende und Offenheit innerhalb der Familie.
    Der Schreibstil ist nahbar und ehrlich, wodurch man die Höhen und Tiefen gut nachvollziehen kann. Insgesamt ein mutmachendes und informatives Buch für alle, die sich mit Kinderwunsch, Eizellspende und alternativen Wegen zur Familiengründung beschäftigen.


    Maren Schlüter-Isenbeck – Unsere Kinder: ein Geschenk. Wie wir dank Eizellspende eine Familie wurden
    (FamART Verlag)

    • Zielgruppe: Familien nach Eizellspende, Menschen mit Kinderwunsch, am Thema Interessierte
    • Stil: persönlich, reflektiert, emotional + informativ (Erfahrungsbericht)
    • Besonderheit: authentische Einblicke in den Weg zur Familie durch Eizellspende inkl. psychischer, partnerschaftlicher und gesellschaftlicher Aspekte
    • Fokus: unerfüllter Kinderwunsch, Kinderwunschbehandlung, Entscheidungsprozess zur Eizellspende und Familiengründung im Ausland
    Mehr erfahren

    Die Autorin schreibt zu Ihrem Buch: Mein Herzensprojekt ist da! Am 1. Juli 2025 ist mein Buch im Verlag FamArt erschienen und ich bin unglaublich stolz uns dankbar. Es erzählt die besondere Entstehungsgeschichte unserer Familie. Drei wundervolle Kinder bereichern unser Leben, doch der Weg zu ihnen war alles andere als einfach. Ohne die Möglichkeit der Eizellspende, die in Deutschland leider noch immer verboten ist, wären wir heute keine Familie. Eine Entscheidung, die wir uns nicht leicht gemacht haben und ein Thema, das uns bis heute begleitet. Mit meinem Buch möchte ich allen Wunscheltern Mut machen, die ähnliche Wege gehen. Das Buch plädiert für mehr Offenheit im Umgang mit Kinderwunschbehandlungen, aber vor allem für die Legalisierung der Eizellspende in Deutschland, weil es keine rechtlichen oder ethischen Gründe mehr für ein Verbot gibt. Unsere Kinder wachsen in einem Land aus, das ihre Entstehung rechtlich nicht anerkennt. Das darf so nicht bleiben. Ich wünsche mir, dass wir alle offen, liebevoll und selbstbewusst über unsere Geschichten sprechen können, ganz besonders mit unseren Kindern. Danke an alle, die uns begleitet haben.


    Marion Kraft & Petra Thorn – Eizellspende: Wie geht es den Familien?
    (FamART Verlag)

    • Zielgruppe: Erwachsene (insbesondere (Wunsch-)Eltern, Fachpersonen, Beratende)
    • Stil: sachlich, dokumentarisch, erfahrungsbasiert (Sammlung von Berichten)
    • Fokus: Leben als Familie nach Eizellspende, Umgang mit Herkunft, Aufklärung und sozialem Umfeld
    • Besonderheit: Beteiligung des FE-Netz, reale Familienberichte aus erster Hand, teils anonym, teils offen – ergänzt durch psychosoziale Perspektive
    Mehr erfahren

    Dieser kompakte Ratgeber versammelt mehrere persönliche Erfahrungsberichte von Familien, die ihren Kinderwunsch mithilfe einer Eizellspende erfüllt haben. Die Beiträge geben ehrliche Einblicke in zentrale Fragen: Wie erleben Eltern die Schwangerschaft ohne genetische Verbindung, wie wird mit Offenheit gegenüber dem Kind umgegangen und wie reagiert das Umfeld? Besonders deutlich wird, dass viele Familien sich bewusst für einen offenen Umgang entscheiden, um Geheimnisse zu vermeiden und ihren Kindern Sicherheit zu geben. Gleichzeitig zeigt das Buch, dass dieser Weg individuell ist und auch Unsicherheiten, Zweifel und Lernprozesse beinhaltet. Insgesamt entsteht ein realistisches, differenziertes Bild vom Familienleben nach Eizellspende, das Mut macht und Orientierung bietet.


    Petra Thorn & Iolande Rodino – Die Kunst der Familienbildung
    (FamART Verlag)

    • Zielgruppe: Erwachsene / Jugendliche; Menschen mit Kinderwunsch und nach Kinderwunschbehandlung
    • Stil: dokumentarisch, persönlich, bildstark, hochwertig (Portraitband)
    • Besonderheit: echte Erfahrungsberichte aus verschiedenen Perspektiven (Eltern, Kinder, Spender:innen, Leihmütter)
    Mehr erfahren

    „Die Kunst der Familienbildung“ von Petra Thorn und Iolanda Rodino zeigt eindrucksvoll welch vielfältige Wege zur Familiengründung es gibt. In Form persönlicher Porträts berichten Eltern, Kinder, Spender:innen und Leihmütter von ihren Erfahrungen mit Samenspende, Eizellspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft. Die Mischung aus authentischen Geschichten, Fotografien und kurzen Texten schafft einen sehr nahbaren und emotionalen Zugang zum Thema. Besonders hervorzuheben ist die wertschätzende, normalisierende Darstellung moderner Familienformen und reproduktionsmedizinischer Wege. Insgesamt ein bewegendes und aufklärendes Buch, das Vielfalt sichtbar macht und Mut zur Offenheit vermittelt.


    Ratgeber für Eltern – mit Kindern sprechen

    Geeignet für: Sicherheit, konkrete Unterstützung, Umgang im Alltag


    Olivia Montuschi – Offen gesprochen Bd. 1: Über die Familienbildung mit Spendersamen reden, mit Kindern bis 7 Jahre
    (DI-Netz)

    • Fokus: Gespräche mit Kindern bis 7 Jahre
    Mehr erfahren

    Dieser Ratgeber richtet sich im englischen Original an alle Eltern, die ihre Familie mit Hilfe von Gametenspende (Eizellspende, Samenspende, Embryoadoption) gegründet haben und planen ihre Kinder über ihren besonderen Weg aufzuklären.


    Petra Thorn – Samenspende & Co: Kinder aufklären
    (FamART Verlag)

    • Zielgruppe: Eltern, Beratende, Fachpersonen
    • Stil: klar, strukturiert, fachlich fundiert und zugleich verständlich
    • Fokus: altersgerechte Aufklärung von Kindern
    • Besonderheiten: konkrete Tipps, entwicklungspsychologisch fundiert, bewährt in der Beratungspraxis
    Mehr erfahren

    Ein etablierter Ratgeber, der Eltern Sicherheit im sensiblen Thema Aufklärung gibt. Die klaren Empfehlungen und Beispiele sind direkt umsetzbar. Besonders überzeugend ist der kindzentrierte, wertschätzende Ansatz.


    Ratgeber für Eltern – mit dem Umfeld sprechen

    Geeignet für: Sicherheit, konkrete Unterstützung, Umgang im Alltag


    Olivia Montuschi – Offen gesprochen Bd. 5: Über die Familienbildung mit Spendersamen reden, mit Freunden und Verwandten
    (DI-Netz)

    • Fokus: Gespräche mit Umfeld
    Mehr erfahren

    Das englische Original wurde für Eltern geschrieben, die jegliche Art von Gametenspende zur Familiengründung verwendet haben.
    Mit diesem Ratgeber liegt ein Band vor, der sich mit der Aufklärung des sozialen Umfeldes befasst. Es geht um die Weitergabe der Information an Familienangehörige oder Bekannte.

    Wie entscheidet man, wer Bescheid wissen sollte? Ab welchem Alter überlässt man dem Kind die Entscheidung? Mit welcher Reaktion sollte man rechnen?
    All diese Fragen werden in dem vorliegenden Band diskutiert, angereichert mit zahlreichen Zitaten von Betroffenen.


    Julia König – Samenspende, Eizellspende & Co: Mit Familie und Freunden sprechen
    (FamART, auch auf kinderwunschcoaching.eu erhältlich)

    • Zielgruppe: Eltern nach Spende, insbesondere im Austausch mit dem sozialen Umfeld
    • Stil: praxisnah, direkt, alltagsorientiert
    • Fokus: Kommunikation mit Familie, Freunden und Umfeld
    • Besonderheiten: konkrete Gesprächsimpulse und Formulierungsbeispiele
    Mehr erfahren

    Ein hilfreicher Begleiter für typische Gesprächssituationen im Alltag. Das Buch nimmt Unsicherheiten ernst und bietet gut umsetzbare Anregungen. Besonders wertvoll für Eltern, die offen kommunizieren möchten, aber nach den richtigen Worten suchen.


    Petra Thorn – Info-Brief für heterosexuelle Eltern nach Eizellspende, heterosexuelle Eltern nach Embryonenspende, Solo-Mütter nach Embryonenspende
    (FamART, unter Bonus kostenfrei zum Herunterladen)

    • Zielgruppe: Eltern, pädagogische Fachkräfte (Kita, Schule)
    • Stil: kurz, sachlich, leicht verständlich
    • Fokus: Aufklärung über Familienformen nach Eizell- und Samenspende im Alltag
    • Besonderheiten: kostenlos, gezielt für den Einsatz im Bildungsumfeld konzipiert
    Mehr erfahren

    Eine sehr zugängliche und praxisnahe Informationsquelle, die sich besonders gut eignet, um das Umfeld eines Kindes zu sensibilisieren. Die Inhalte sind klar strukturiert und schnell erfassbar. Ideal für Eltern, die unkompliziert Material zur Weitergabe suchen.

    Auch wir (Daniela) haben unserem Kindergarten dieses Material zur Verfügung gestellt, und es wurde dankbar angenommen.


    Weiterführend

    Das FE-Netz hat als deutsche Vereinigung von Familien nach Eizellspende jahrelange Erfahrung in der Aufklärung nach Eizellspende. Neben den Literaturtipps bieten wir mit unseren Angeboten für Familien persönlichen Austausch in einem geschützten Rahmen. Du möchtest dich mit anderen austauschen oder unsere Arbeit unterstützen? Dann erfahre mehr über eine Mitgliedschaft im FE-Netz